Keramikteilkrone

Bei einer Keramikteilkrone handelt es sich um eine zahnfarbene, indirekt (außerhalb des Mundes) hergestellte Versorgung, für die der zu versorgende Zahn in einer bestimmten Technik präpariert (beschliffen) wird und die mit speziellen, auf das keramische Material und die Zahnhartsubstanzen abgestimmten Materialien adhäsiv (durch mechanische Verankerung in mikroskopisch feinen Poren) befestigt wird.

Durch die Wünsche nach:

  • besserer Ästhetik,
  • nach Zahnsubstanz schonenden Verfahren und
  • biokompatiblen (biologisch verträglichen) Materialien
haben keramische Versorgungen Einzug in die Zahnheilkunde gehalten. Teilkronen aus Keramik gelten heute als wissenschaftlich anerkannt. Eine Teilkrone ist dann erforderlich, wenn der Hartsubstanzverlust eines Zahnes so umfangreich ist, dass die Kaufläche neu gestaltet werden muss und ein oder mehrere Zahnhöcker durch Überkuppelung mit der Teilkrone stabilisiert werden müssen. Dementsprechend werden die Präparationsgrenzen (Umfang der beschliffenen Zahnbereiche) über die Okklusal- und Approximalflächen (die Kau- und Zahnzwischenraumflächen) hinaus ausgedehnt. In der Regel werden mehrere Zahnhöcker überkuppelt (auf der Außenseite umfasst). Anders als bei einer Vollkrone werden jedoch nicht sämtliche Höcker einbezogen, sodass der Präparationsrand nicht zirkulär (umlaufend) auf Gingivaniveau (Höhe des Zahnfleischrandes) abgesenkt wird. Für Teilkronen werden heute in der Regel Glaskeramik, Feldspatkeramik, glasinfiltrierte Aluminiumoxidkeramik oder Zirkonoxidkeramik eingesetzt. Ein Vorteil keramischer Materialien besteht darin, dass sie biologisch inert (reaktionsträge) sind.