Modellgussprothese

Bei einer Modellgussprothese handelt es sich um herausnehmbaren partiellen Zahnersatz (Teilprothese, partielle Prothese), dessen stabilisierende Basis im Einstückgussverfahren aus einer Kobalt-Chrom-Molybdänlegierung hergestellt wird.

Generell dient eine partielle Prothese (Teilprothese) der Versorgung einer Lückensituation. Eine einfache, nur mit Klammern verankerte Modellgussprothese bietet etliche Vorteile. Sie ist:

  • vergleichsweise kostengünstig
  • wenig aufwendig
  • Zahn schonend in der Herstellung, da die Ankerzähne für die Aufnahme von Klammern nur wenig im Bereich des Zahnschmelzes präpariert (beschliffen) werden müssen. So ist eine Schädigung der Pulpa (des Zahnmarks), die eine seltene Komplikation bei der Präparation für Kronen darstellt, von vornherein ausgeschlossen.
  • herausnehmbar, wodurch sowohl die Zähne des Restgebisses als auch die Prothese selbst leicht zu reinigen sind
  • erweiterbar, wenn die Extraktion eines weiteren Zahnes erforderlich werden sollte


Diesen günstigen Eigenschaften steht jedoch eine Reihe von Nachteilen gegenüber:

  • erhöhte Kariesgefahr, sollte die Reinigung der verbliebenen Zähne nur unzureichend erfolgen und die Prothese nicht regelmäßig zum Reinigen herausgenommen werden
  • sichtbare Klammern beeinträchtigen die Ästhetik
  • im Vergleich zu Geschiebekonstruktionen oder Brücken geringere Schienung der Restzähne
  • Prothesenstatik bzw. -dynamik
  • weniger komfortabel als kostenintensive Versorgungen wie beispielsweise Brücken, Teleskopprothesen  oder Suprakonstruktionen auf Implantaten