Interimsprothese

Bei einer Interimsprothese (Synonyme: Übergangsprothese, provisorische Prothese, temporäre Prothese) handelt es sich um eine einfache, herausnehmbare partielle Prothese (Teilprothese) zum Ersatz fehlender Zähne. Ihre Nutzungsdauer ist auf die Wundheilungsphase nach einem chirurgischen Eingriff bis zur Anfertigung einer definitiven (endgültigen) Versorgung begrenzt.

In der Wundheilungsphase nach einer Zahnextraktion (Zahnentfernung) regenerieren nicht nur die den Kieferknochen bedeckenden Weichgewebe. Vielmehr wird auch die Alveole (das knöcherne Zahnfach) des extrahierten Zahnes umstrukturiert, sodass der Kieferkamm eine Formveränderung erfährt. Es ist daher in der Regel wenig sinnvoll, unmittelbar nach einem chirurgischen Eingriff einen definitiven (endgültigen) Zahnersatz anzufertigen.

Eine Interimsprothese (von lat.: unterdessen, einstweilen) überbrückt den dafür notwendigen Zeitraum von etwa zwei Monaten. Vergleichbares gilt auch für die Einheilungsphase von Implantaten.

In aller Regel handelt es sich bei Interimsprothesen auf Grund der kurzen Nutzungsdauer um kostengünstig gefertigte Kunststoffprothesen auf PMMA-Basis (Polymethylmethacrylat), die mit Hand gebogenen Drahtklammern am Restgebiss befestigt werden und so weitgehend die Kaufunktion und Ästhetik wiederherstellen.

Die Interimsprothese ist, ohne sich auf den verbliebenen Zähnen abzustützen, eine rein mukosal bzw. gingival (auf Schleimhaut bzw. Zahnfleisch) gelagerte Versorgung, die den Kaudruck an den Kieferkamm abgibt. Dieser reagiert darauf langfristig mit Atrophie (Rückbildung des Knochens). Darüber hinaus sind die gebogenen Klammern auf Dauer wenig schonend für den Zahnhalsbereich des Klammerzahns. Aus diesen Gründen sollte die Nutzungsdauer der Interimsprothese nicht über Gebühr verlängert werden.